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Antragstermine für Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit 2026

Für Förderungen nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) sowie dem Deutsch-Griechischen Jugendwerk (DGJW) müssen Anträge für Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit, die im Jahr 2026 stattfinden sollen, fristgerecht beim Kommunalen Sozialverband Sachsen eingereicht werden. Der KSV Sachsen bearbeitet als Zentralstelle ausschließlich Anträge von regionalen und lokalen Trägern, die keinem Bundesverband angehören.

Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

(alle Länder, außer Israel, Tschechien, Frankreich, Griechenland und Polen)

Antragstermin beim KSV Sachsen: 01.11.2025 (bzw. 01.10.2025 für Vorhaben mit China)

weitere Informationen auf den Internetseiten des BMBFSFJ (KJP)

Deutsch-Israelischer Jugendaustausch (ConAct)

Antragstermin beim KSV Sachsen: 20.09.2025

weitere Informationen auf den Internetseiten von ConAct

Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch (Tandem)

Antragstermin beim KSV Sachsen: 20.09.2025

weitere Informationen auf den Internetseiten von Tandem

Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)

Antragstermin beim KSV Sachsen: 01.10.2025

weitere Informationen auf den Internetseiten des DFJW

Deutsch-Griechisches Jugendwerk (DGJW)

Antragstermin beim KSV Sachsen: 01.10.2025

weitere Informationen auf den Internetseiten des DGJW

Länderspezifische Hinweise

Projekte mit China

  • Antragsschluss: 01.11.2025 beim Bundesverwaltungsamt
  • Visumfreiheit: Bis zum 31.12.2025 ist eine visumsfreie Einreise für bis zu 15 Tage in die Volksrepublik China möglich. Eine Ausweitung auf 30 Tage ist ab dem 01.01.2026 geplant, jedoch noch nicht bestätigt.
  • Visakosten: Bei bestehender Visapflicht können zusätzliche Kosten bis zu 150,00 € über die Fahrtkosten hinaus beantragt werden. Ohne Visapflicht ist die Zuwendungsfähigkeit eines Visums im Antrag gesondert zu begründen.

Projekte mit Russland

  • Das BMBFSFJ scheidet zum 31.12.2025 aus der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch aus.
  • Ab dem 01.01.2026 erfolgt die Förderung wieder direkt über den KJP.
  • Es gelten ergänzende Regelungen (siehe Anlage 1 bis 3). Die wichtigsten Punkte im Überblick:
    • Projekte mit staatlichen oder staatsnahen Organisationen aus Russland sind nicht förderfähig
    • Physische Jugend- und Fachkräftebegegnungen in Russland sind nicht förderfähig
    • Weiterhin förderfähig sind: digitale bi- und trilaterale Austauschmaßnahmen und Hospitationen russischer Fachkräfte in Deutschland entsprechend der KJP-Richlinie nur als IN-Maßnahme
  • Zum Prüojektantrag ist eine Bestätigung beizufügen, dass die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachtet werden.
  • Alle Anträge zum Austausch mit Russland werden vorab vom BMBFSFJ geprüft. Sie sind bis spätestens 31.10.2025 direkt an das BMBFSFJ, Referat 605 zu richten – unabhängig davon, ob der Antrag über eine Rahmenvereinbarung oder im Zentralstellenverfahren erfolgt.

Weitere Hinweise

  • Online-Meldesystem für Probleme mit Visa-Anträgen: Online-Erfassung für Visa-Probleme
  • Planung von Maßnahmen: Maßnahmen können frühestens ab dem zweiten Quartal 2026 geplant werden.
  • Antragstellung online über SOWA/OASE: Für Anträge bei ConAct und Tandem steht das System SOWA/OASE zur Verfügung. Eine Antragstellung in Papierform ist weiterhin möglich. Anträge beim KSV weiterhin in Papierform (Einführung des Systems SOWA/OASE wird derzeit geprüft).

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