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Rückblick Fortbildung: Bewegung unEingeschränkt – Junge Menschen im Spannungsfeld zwischen Aufenthaltsstatus und Teilhabe

Aufenthaltsstatus, asyl- und aufenthaltsrechtliche Vorgaben sowie Unsicherheiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit möglichen Fluchterfahrungen stellen Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin vor große Herausforderungen.

Um diese Themen näher zu beleuchten und einen fachlichen Austausch abseits des Arbeitsalltags zu ermöglichen, lud die Fachstelle Uferlos am 19. Mai 2026 zur Fortbildung „Bewegung unEingeschränkt“ ein. Unterstützt wurde die Veranstaltung von den Referent*innen Sandra Münch (bon courage e.V.) und Mohammad Mohammad (djo Sachsen). Gemeinsam mit acht interessierten Fachkräften kamen sie in einen intensiven Dialog.

Zu Beginn wurden grundlegende Aspekte des deutschen Asyl- und Aufenthaltsrechts erläutert und anhand verschiedener Fallbeispiele praxisnah veranschaulicht. Auch die Teilnehmenden brachten ihre Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag ein und ergänzten die theoretischen Inhalte durch eigene Perspektiven.

Im weiteren Verlauf setzte sich die Gruppe mit Begriffen wie „Aufenthaltstitel“, „Sprachbarrieren“ sowie „Herkunftsländer und ‚Kulturen‘“ auseinander und reflektierte die damit verbundenen Assoziationen. Darüber hinaus wurden verschiedene Szenarien diskutiert und gemeinsam überlegt, wie Fachkräfte in entsprechenden Situationen handeln könnten oder sollten.

Ein Beispiel:

Du bist als Fachkraft mit einer Jugendgruppe im schönen Olbernhau im Erzgebirge unterwegs. Während einer Freizeitphase macht sich eine kleine Gruppe Jugendlicher (16–18 Jahre) auf den Weg zu einem Spaziergang im Wald. Eine Stunde später erhältst du einen Anruf: Die Jugendlichen wurden auf dem Rückweg zur Jugendherberge von der Polizei angehalten. Beim Spaziergang haben sie versehentlich die deutsch-tschechische Grenze überquert und befinden sich nun in Tschechien. Eine Person aus der Gruppe besitzt aktuell eine Aufenthaltsgestattung in Deutschland, hat die entsprechenden Dokumente jedoch in der Jugendherberge vergessen. Die Polizei verlangt nun die Ausweise aller Beteiligten. Wie reagierst du?

Hinweis: Nach Ablauf der ersten drei Monate der Residenzpflicht sind Reisen innerhalb Deutschlands für Personen mit Aufenthaltsgestattung grundsätzlich erlaubt. Reisen ins Ausland hingegen sind untersagt und können bei Verstößen rechtliche Konsequenzen für das laufende Asylverfahren haben.

Neben einem besseren Verständnis des Asyl- und Aufenthaltsrechts konnten die Teilnehmenden durch die zahlreichen Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte ein Gefühl dafür entwickeln, welchen Herausforderungen Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland täglich begegnen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass es eine zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, betroffenen Kindern und Jugendlichen eine selbstverständliche, inklusive und sichere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

 

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