Die EU-Jugendstrategie ab 2019

Nachdem die EU-Kommission Ende Mai 2018 einen ersten Vorschlag vorgelegt hatte, fand der erarbeitete Entschließungsentwurf die Zustimmung der Jugendministerinnen und Jugendminister aller EU-Mitgliedstaaten.

Die neue Ausrichtung der jugendpolitischen Zusammenarbeit  ist auf dem Verständnis begründet, dass junge Menschen eine zukunftsrelevant gestaltende Rolle für die EU und ihre Mitgliedstaaten haben. Gleichzeitig wird gesehen, dass sie in der heutigen Zeit Anforderungen und teils komplexen Unsicherheiten - wie hohe Arbeitslosigkeit trotz guter Bildung, Digitalisierung, Fake News und antidemokratischen Tendenzen - gegenüberstehen, mit denen sie umgehen müssen. Die neue EU-Jugendstrategie soll deshalb die Jugend als auch die Jugendpolitik darin unterstützen, diese Herausforderungen positiv zu gestalten. Für die nächsten neun Jahre definiert die Entschließung des Rates Ziele, Arbeitsprinzipien, Schwerpunkte, Aktionsbereiche und Maßnahmen der europäischen jugendpolitischen Zusammenarbeit.

Wer trägt und gestaltet die Umsetzung?

Der Entschluss gibt darauf eine ebenso klare wie umfassende Antwort, die der Bedeutung, den beabsichtigten Auswirkungen und dem Wirkungskreis der neuen EU-Jugendstrategie gerecht wird:

„Die … Akteure sind unter anderem die EU-Mitgliedstaaten, die betroffenen Organe der Europäischen Union und andere internationale Organisationen, wie beispielsweise der Europarat, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Jugendräte, Jugendorganisationen, Organisationen, die mit jungen Menschen arbeiten, Jugendarbeiterinnen und -arbeiter, Jugendforscherinnen und -forscher sowie Akteure der Zivilgesellschaft, aber auch Strukturen des Programms Erasmus + und des Europäischen Solidaritätskorps sowie ihre Folgeprogramme.“

Die EU-Jugendstrategie soll dazu beitragen, dass sich junge Menschen in den veränderten Gesellschaften zurechtfinden und „behaupten“ können. Jugendpolitik kann sie in der Persönlichkeitsentwicklung, im Kompetenzerwerb und damit auf dem Weg in ihre Lebensautonomie unterstützen.

Ein weiteres Ziel ist es, sie in ihrer mitgestaltenden Rolle zu fördern und sich für den Abbau von Jugendarmut und Diskriminierungen junger Menschen einzusetzen und ihre soziale Inklusion zu fördern. Zudem soll Einfluss darauf ausgeübt werden, dass Politikentscheidungen mit Relevanz für die Lebenslagen junger Menschen insgesamt jugendgerechter werden.

Der Rat nimmt in seinem Beschluss Bezug zu den im Strukturierten Dialog von jungen Menschen erarbeiteten europäischen Jugendzielen und begrüßt diese als Vision der Jugend für Europa. Die EU-Jugendstrategie sollte zur Verwirklichung dieser elf Youth Goals beitragen. Im Anhang der Entschließung detailliert aufgeführt, werden sie der EU und den Mitgliedstaaten mit den wesentlichen Akteuren und Behörden ans Herz gelegt.

Die Verabredungen über das gemeinschaftliche Arbeiten innerhalb der EU-Jugendstrategie sind in den drei Handlungsfeldern mit den Titeln „Beteiligung, Begegnung und Befähigung“ niedergelegt. Der Rat folgt hier der Überzeugung, dass die Zielsetzungen am wirkungsvollsten in den wesentlichen Feldern des Jugendsektors erreicht werden können. Dies unter der Maßgabe, dass, wo immer sinnvoll, einer sektorübergreifenden Zusammenarbeit Raum und Potenzial gegeben werden sollte.

Instrumente

Als Handwerkszeug für die europäische Kooperation stehen weiterhin eine evidenzbasierte Jugendpolitik und das weitere Generieren von Wissen und Erkenntnissen, das grenzüberschreitende Voneinander-Lernen, die EU-Förderprogramme, die Information und Kommunikation und die EU-Arbeitspläne für die Jugend zur Verfügung.

Um den Dialog auch mit der Zivilgesellschaft, den lokalen und regionalen Akteuren und Entscheidungsträgern anderer politischer Bereiche auszubauen und insbesondere auch die Sichtbarkeit der EU-Jugendstrategie zu stärken, wird eine europäische Plattform eingerichtet.

Auch zu dem/der vorgeschlagenen EU-Jugendkoordinator/-in und der regelmäßigen Darstellung jugendbezogener Finanzierungen der EU äußert er sich positiv. Dieser soll die sektorübergreifende Zusammenarbeit, den Wissensaufbau und den Austausch über Jugendfragen innerhalb der EU-Kommission verstärken und mit den verschiedenen Interessenträgern Hand in Hand arbeiten, um eine einheitliche Kommunikation gegenüber jungen Menschen sicherzustellen.

Gleich an mehreren Stellen sind die EU-Förderprogramme, insbesondere Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps, erwähnt. Neu aufgenommen ist die strukturierte gegenseitige Information der Mitgliedstaaten über geplante nationale jugendpolitische Maßnahmen. Anliegen ist es, eine Übersicht über nationale Schwerpunkte zu erstellen. Für die Erarbeitung solcher nationalen Planungsdokumente wird angeregt, Jugend zu beteiligen und die Informationen öffentlich zugänglich zu machen.

Dialog mit der Jugend

Der Dialog und die Beteiligung junger Menschen und von Jugendorganisationen wird auch weiterhin ein wesentlicher Baustein der Umsetzung der EU-Jugendstrategie sein. Unter dem Begriff des EU-Jugenddialogs werden die bisherigen Erfahrungen mit dem Strukturierten Dialog aufgegriffen und im neuen Beteiligungskonzept verankert.

Aus der Umsetzung des bisherigen Strukturierten Dialogs existierende nationale Arbeitsgruppen sollten weitergeführt werden, auch weiterhin unter der Federführung nationaler Jugendvertretungen. Es ist dem Rat der EU darüber hinaus ein Anliegen, die Ergebnisse und die Wirkung des Dialogs stärker zu überprüfen.

Der Arbeitsplan

Der Entschließung angehängt ist der EU-Arbeitsplan für die Jugend, in dem die Aktivitäten der europäischen Zusammenarbeit einschließlich der Schwerpunkte der zukünftigen EU-Ratspräsidentschaften für die nächsten drei Jahre genannt werden. Daraus geht hervor, dass während des EU-Vorsitzes Deutschlands die europäische Agenda zur Jugendarbeit beschlossen, Jugend und Demokratie thematisch behandelt und ein dritter Europäischer Kongress für Jugendarbeit stattfinden soll. 

Auf der nationalen Ebene sei geplant, die Umsetzung der europäischen jugendpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendstrategie der Bundesregierung zu realisieren. Auch die Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der kommunalen Ebene will Deutschland weiterentwickeln.

Die Entschließung des Rates setzt den Rahmen für jugendpolitisches Handeln, die konkrete Ausgestaltung liegt nun in der Verantwortung jeder Institution, jeder Ebene, jedes Verbandes, jedes Einzelnen, daran mitzuwirken, die EU-Jugendstrategie national und europäisch erfolgreich fortzuführen.

(Quelle: JUGEND für Europa, den ausführlichen Artikel gibt es hier)

(Titelbild: pixabay)

 

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