Internationale Begegnungen in Zeiten von Covid 19

Im Umgang mit dem Coronavirus haben Bund und Länder Leitlinien erlassen, welche für Deutschland erhebliche Einschränkungen der sozialen Kontakte zur Folge haben. In der Konsequenz sind unter anderem und bis auf weiteres Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich untersagt. Zudem gelten in Sachsen seit dem 23.03.2020 Ausgangsbeschränkungen.

Erasmus+ Jugend in Aktion

Laut Erasmus + JiA betrifft dies somit auch alle physischen Mobilität wie Jugendbegegnungen, Fachkräftemaßnahmen oder Freiwilligentätigkeiten im Rahmen der EU-Jugendprogramme.

"JUGEND für Europa ruft dringend alle Projektträger, Organisationen und Einrichtungen, Verantwortliche und Teilnehmer(-innen) auf, den Leitlinien der Bundesregierung und der Bundesländer Folge zu leisten und weder die eigene Gesundheit noch die von Schutzbefohlenen oder anderen Beteiligten an geplanten Projekten einem Risiko auszusetzen."

Weiterhin kann dagegen an projektbezogene Tätigkeiten, für welche keine physischen Treffen, Veranstaltungen oder Auslandsreisen notwendig sind.

Folgen für geförderte Projekte

Alle weiteren Aktivitäten, die in der nächsten Zeit beginnen sollten, dürfen aufgrund der aktuellen Rechtslage in Deutschland nicht durchgeführt werden und müssen abgesagt oder verschoben werden. In jedem Fall sollte JUGEND für Europa zeitnah und schriftlich, über Änderungen zu einzelner Aktivitäten, einem ganzes Projekt oder Stornierung informiert werden.

Für entstandene Kosten erkennt die Nationale Agentur den Grundsatz der "höheren Gewalt" an, der es ermöglicht, hierdurch entstandene Kosten bis zur maximal bewilligten Fördersumme geltend zu machen.

Dies gilt generell und ohne Einzelfallprüfung für alle Maßnahmen, die für einen Zeitpunkt ab dem 16. März 2020 bis auf weiteres geplant waren bzw. sind bis zur Aufhebung der besonderen Maßnahmen durch die Bundesregierung und die Länder.

Die wesentlichen Voraussetzungen für eine Möglichkeit der Anerkennung höherer Gewalt sind auf der Webseite Erasmus+ Jugend in Aktion im Einzelnen aufgeführt.

Veranstaltung/Entsendung über JUGEND für Europa

JUGEND für Europa sagt zunächst bis 31. Mai 2020 alle eigenen und vom Netzwerk der Nationalen Agenturen für Erasmus+ JUGEND IN AKTION und dem Europäischen Solidaritätskorps geplanten Veranstaltungen ab. Unvermeidliche Kosten, z.B. durch Stornierungen, können geltend gemacht werden.

Die Antragsfrist für weitere Projekte wurde auf den 07.05.2020 verschoben

Alle Informationen zu Erasmus+ Jugend für Europa können Sie noch einmal ausführlich unter JUGEND für Europa nachlesen

Ähnliche Regularien verfolgen weitere Fördermittelgeber:

Deutsch-Polnisches Jugendwerk

  • Absage aller eigenen Fortbildungen und Seminare bis Ende Juni 2020
  • geplante Begegnungen müssen abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Das Deutsch-Polnische Jugendwerk bzw. die zuständige DPJW-Zentralstelle sind umgehend schriftlich zu informieren
  • entstandene Kosten können auf Grundlage "höherer Gewalt gelten gemacht werden

weitere Informationen: https://www.dpjw.org/

Deutsch-Französisches Jugendwerk

  • geplante Begegnungen müssen abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Das Deutsch-Französische Jugendwerk bzw. die zuständige DFJW-Zentralstelle sind schriftlich zu informieren
  • entstandene Kosten können auf Grundlage "höherer Gewalt gelten gemacht werden solange sie nicht den Gesamtbetrag übersteigen, der im Rahmen des Antragsverfahrens bewilligt wurde

weitere Informationen:  https://www.dfjw.org/ressourcen/coronavirus-faq.html

Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch

  • alle eigenen Veranstaltungen der Stiftung sind bis Ende Juni 2020 abgesagt
  • geplante Begegnungen müssen abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Stiftung DRJA bzw. die zuständige Zentralstelle sind  schriftlich zu informieren
  • entstandene Kosten können auf Grundlage "höherer Gewalt gelten gemacht werden

weitere Informationen:  https://www.stiftung-drja.de/de/aktuelles/neuigkeiten/meldungen/2020/3/coronavirus.html

ConAct Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch

  • Absage/ Verschiebung aller bis Mai 2020 stattfindenden Fortbildungen und Seminare
  • geplante Begegnungen müssen abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden
  • entstandene Kosten können aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der gewährten Zuwendung grundsätzlich als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden

weitere Informationen: http://www.conact-org.de/news-termine/conact-news/news-detail/news/informationen-zum-corona-virus/

Tandem

  • alle Eigenveranstaltungen entfallen bis einschließlich April
  • geplante Begegnungen müssen abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden
  • entstandene Kosten können aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der gewährten Zuwendung grundsätzlich als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden

weitere Informationen:https://www.tandem-org.de/foerderung/ausserschulisch/coronavirus-kjp-f%C3%B6rderung.htmlhttps://www.tandem-org.de/foerderung/ausserschulisch/coronavirus-kjp-f%C3%B6rderung.html

 

Informationen zu Klassenfahrten sind auf den Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus verfügbar: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/03/13/coronavirus-empfohlene-infektionsschutzmassnahmen-an-schulen/

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