Zuschüsse für den internationalen Jugendaustausch 2021
Unter dem Titel "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" werden auch Zuschüsse für den langfristigen internationalen Jugendaustausch im Antragszeitraum vom 01.12.2020 bis 15.01.2021 für den Förderzeitraum 01.04.2020 bis 31.08.2020 gewährt.
Die Antragsberechtigung richtet sich nach der Dauer – langfristig bedeutet hierbei länger als sechs Monate – und nach der Gemeinnützigkeit der Einrichtungen oder der Organisationen, jedoch unabhängig von ihrer Rechtsform.
Alle Informationen zur Antragsstellung und zur Förderrichtlinie finden Sie hier.
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