Zuschüsse für den internationalen Jugendaustausch 2021
Unter dem Titel "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" werden auch Zuschüsse für den langfristigen internationalen Jugendaustausch im Antragszeitraum vom 01.12.2020 bis 15.01.2021 für den Förderzeitraum 01.04.2020 bis 31.08.2020 gewährt.
Die Antragsberechtigung richtet sich nach der Dauer – langfristig bedeutet hierbei länger als sechs Monate – und nach der Gemeinnützigkeit der Einrichtungen oder der Organisationen, jedoch unabhängig von ihrer Rechtsform.
Alle Informationen zur Antragsstellung und zur Förderrichtlinie finden Sie hier.
Aktuelles zur internationalen Jugendarbeit
Fördermöglichkeit durch das Deutsch-Israelische Zukunftsforum
Organisation von Projekten
Tool-Sammlung Digitale IJA
Medien