KJP: Covid-19-Regelungen 2021 - 2022 zur Sicherung und Weiterentwicklung des internationalen Jugendaustauschs (IJA)

Mit diesen Regelungen sollen die Akteure im Handlungsfeld der internationalen Jugendarbeit den notwendigen Rahmen erhalten, um einerseits unter den Pandemiebedingungen vorausschauend internationale Begegnungen junger Menschen und von Fachkräften zu planen, andererseits aber auch Ansätze des „Virtual Exchange“ zu erproben, auszuwerten und als Methode weiterzuentwickeln.

Die neuen Regelungen betreffen Stornokosten und Beantragung von hybriden und digitalen Formaten der IJA 

  • Stornokosten können aufgrund der Ausnahmesituation und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden. Diese Regelung wird für Maßnahmen des IJA bis 31. Dezember 2022 weiterhin gelten.
  • Die Förderung alternativer (digitaler / hybrider) Formate im internationalen Jugendaustausch kann von den Zentralstellen quartalsweise eingereicht werden, um mehr Flexibilität in der Planung zu ermöglichen.

     

    Ausführliche Informationen finden Sie hier

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