Deutsch-Griechisches Jugendwerk startet Förderung

Am 1. April 2021 hat das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW) mit Büros in Leipzig und Thessaloniki die Arbeit aufgenommen, um Begegnungen junger Menschen zwischen Griechenland und Deutschland zu fördern. Die Förderrichtlinien und Antragsformulare hierfür sind nun verfügbar.

Informationen zur Förderung

  • Die Anträge werden gemeinsam von den Partnerorganisationen gestellt.
  • Die Antragsfristen für dieses Jahr sind der 30. April und der 1. August 2021.
  • Abweichend von 4.6 der Förderrichtlinien können in der ersten Jahreshälfte 2021 aufgrund des Wechsels der Förderung zwischen dem Sonderprogramm des BMFSFJ und dem DGJW auch bereits begonnene, noch nicht abgeschlossene Projekte gefördert werden.
  • Die Anträge für 2022 müssen bis 1. November 2021 gestellt werden. Restmittel können im Rahmen einer zweiten Antragsfrist für das Jahr 2022 zum 1. Juli 2022 beantragt werden.
  • Anträge für den Schulaustausch und Sport (über die zuständige Zentralstelle) stellen Sie im Büro Thessaloniki, Anträge für außerschulischen Austausch über die zuständigen Zentralstellen im Büro Leipzig.
  • Die Förderung der „Kleinaktivitäten“ nach 1.3.3 der Förderrichtlinien, auch für digitale Maßnahmen, kann formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan ohne Antragsfristen laufend beantragt werden. Für größere digitale Jugendaustauschprojekte besteht 2021 die Möglichkeit die Förderung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung auf der Basis eines Kosten- und Finanzierungsplans zu den beiden Antragsfristen zu beantragen.

Für Fragen und Rückmeldungen ist das DGJW zunächst erreichbar über dgjw@mailbox.org und egin@mailbox.org

Weitere Informationen sind auch auf dem Blog des DGJW zu finden.



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